Kindergarten


In der Gemeinde Ruswil gibt es sieben Kindergärten an fünf Standorten: Schulhaus Dorf, Schulhaus Rüediswil, Schulhaus Bärematt, Schulhaus Werthenstein, Kindergarten Surbrunnematt.

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Obligatorium
Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren einen öffentlichen oder privaten Kindergarten zu besuchen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch.

Alter
Kinder, die vor dem 1. August das fünfte Altersjahr vollenden, besuchen ab August des gleichen Jahres den obligatorischen Kindergarten.

Anforderungen
Das Kind kann…
• …den Schulweg selbständig oder allenfalls in Begleitung gehen
• …die Blockzeiten einhalten und Alltagshandlungen ausführen
• …sich selbständig an- und umziehen
• …selbständig die Toilette benutzen und anschliessend die Hände waschen
• …sich von seinen Bezugspersonen lösen.

Sie als Eltern …
• …sind für den Schulweg verantwortlich


Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern die Anforderungen erfüllt werden.

Mit dem Eintritt in den freiwilligen zweijährigen Kindergarten gilt das Ferien- und Jokertag-Reglement der Schule Ruswil.